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Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge

Nachstehende Bedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge (PKW, LKW, Transporter) (Kaufgegenstand genannt) durch die Sixt Car Sales GmbH (Vermittler) im Namen und für Rechnung der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG (nachfolgend „Sixt“ oder „Verkäufer“ genannt) über die B2B Plattform Sixt Car Sales (www.b2b.sixtcarsales.com).

I. Registrierung / Zulassung als Käufer

1. Käufer können nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein, die gewerbliche Kraftfahrzeughändler sind. Der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich Anzeige an den Verkäufer zu machen, wenn seine Unternehmereigenschaft im Sinne des § 14 BGB endet. Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können nicht Käufer sein.

2. Jeder Käufer muss sich vor seinem ersten Kauf über die B2B Plattform Sixt Car Sales unter www.b2b.sixtcarsales.com registrieren lassen. Jeder Käufer hat dabei seine Unternehmereigenschaft und seine Eigenschaft als Kraftfahrzeughändler ausdrücklich zu erklären und nachzuweisen. Die Art des Nachweises bestimmt der Verkäufer. Jeder Käufer hat Sixt Veränderungen seiner Daten (z. B. Name, Sitz, Adresse) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Folgende Unterlagen sind für die Registrierung erforderlich, wobei sich Sixt vorbehält, die Registrierung vom Vorliegen weiterer Voraussetzungen abhängig zu machen oder die Registrierung abzulehnen:

a) Kopie der Gewerbeanmeldung

b) gegebenenfalls Registerauszüge, z.B. HR-Auszug

c) Kopie des Personalausweises des Geschäftsinhabers (bzw. der im Handelsregister eingetragenen vertretungsberechtigten Personen)

d) Umsatzsteueridentifikationsnummer

3. Nach positiver Prüfung durch Sixt wird dem Käufer eine Registrierungsbestätigung per E-Mail zugesandt. Die Registrierungsbestätigung enthält das Initialpasswort des Käufers. Mit dem Initialpasswort und der zugeteilten Händlerkennung/Benutzername kann sich der Käufer im System anmelden und sein persönliches Passwort vergeben. Nur nach Änderung des Initialpassworts ist ein Kauf möglich. Der Benutzername wird im Fall der Abgabe von Geboten in der Bildschirmdarstellung für alle Teilnehmer sichtbar, der Name des Käufers bleibt indessen anonym, ebenso bleibt das Passwort geheim. Der Käufer sichert zu, dass nur er selbst bzw. eine von ihm autorisierte Person sich einloggt, Kaufgegenstände kauft oder Gebote abgibt. Der Käufer hat die Zugangsdaten sicher aufzubewahren und vor einem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.

4. Der Verkäufer ist berechtigt, die Zugangsdaten des Käufers mit einer Frist von zwei Woche zu sperren und die Registrierung zu beenden. Jeder Käufer hat die Möglichkeit, sich wieder von der Plattform abzumelden.

Für Sixt ist jederzeit eine Sperrung des Käufers aus wichtigem Grund zulässig. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn

a) der Käufer sein Geschäft aufgibt, liquidiert oder veräußert;

b) der Käufer seine Unternehmereigenschaft im Sinne von Ziffer I.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verliert

c) der Käufer seine Zugangsdaten entgegen Ziffer I.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberechtigt an Dritte weitergibt;

d) der Käufer sonstige wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt und, im Falle eines heilbaren Verstoßes, die Vertragsverletzung nicht binnen einer vom Verkäufer gesetzten, angemessenen Frist beseitigt;

e) der Käufer seine Zahlungen einstellt oder einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich mit seinen Gläubigern anstrebt oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird;

f) sich die Vermögenslage des Käufers verschlechtert hat oder erheblich gefährdet ist;

g) der Käufer über einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht mehr im Rahmen von Geboten an einer Versteigerung teilgenommen hat;

II. Kaufvertrag

1. Ein Kaufvertrag wird stets zwischen dem Käufer und der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG, die von dem Vermittler vertreten wird, abgeschlossen.

2. Für jeden Kaufgegenstand steht ein Zustandsbericht/Gutachten von einem von dem Verkäufer bestimmten Sachverständigen zur Einsicht zur Verfügung. Der Verkauf erfolgt in dem Zustand, in dem sich die Kaufgegenstände im Zeitpunkt des Verkaufs befinden. Diese sind daher – im Fall von Schäden - unrepariert und unaufbereitet. Die Angaben auf der B2B Plattform Sixt Car Sales und/oder dieses Gutachten bilden die Grundlage für das Angebot. Die Gutachten sowie Bilder werden den Interessenten im Sixt Dealer Showroom zum Download zur Verfügung gestellt. Für den Fall, dass die Angaben im Sixt Dealer Showroom und im Gutachten differieren, gelten ausschließlich die Angaben im Sixt Dealer Showroom.

Darüberhinausgehende Angaben und Zusicherungen über Eigenschaften des Kaufgegenstands werden nicht gemacht. Angaben über Leistungen (z.B. Geschwindigkeiten, CO2-Emmisionen, etc.), Betriebskosten, Öl- und Kraftstoffverbrauch, Maße und Gewichte des Kaufgegenstandes sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, es sei denn, dass eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung gegeben wurde.

3. Durch die Einstellung eines bestimmten Kaufgegenstands in den Kategorien „Sofortkauf“ oder „Auktion“ gibt die Verkäuferin kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, sondern fordert zur Abgabe eines Kaufangebots ab. Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, eingestellte Kaufgegenstände vor Abschluss eines Kaufvertrags wieder zu entfernen oder Inhalte zu ändern.

4. Die Abgabe eines Angebots durch den Nutzer erfolgt durch elektronische Bestätigung des Kaufpreises (Sofortkauf) bzw. durch elektronische Übersendung des Kaufgebotes innerhalb der Abgabefrist (Auktion), bezogen auf den Kaufgegenstand. Die Abgabe des Angebots seitens des Käufers ist bindend.

5. Der Verkäuferin steht es frei, sowohl die im Rahmen des Sofortkaufs als auch die im Auktionsverfahren zu einem bestimmten Fahrzeug bzw. Fahrzeugpaket unterbreiteten Angebote anzunehmen oder ohne Begründung nicht anzunehmen. Die An- nahme eines Kaufangebotes erfolgt durch den Versand einer schriftlichen Kaufbestätigung mit angehängtem Kaufvertrag per E-Mail an den jeweiligen Käufer. Eine Information übriger Interessenten, die ein Gebot abgegeben hatten, unterbleibt.

III. Preise

1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (z. Zt. 19%), ohne Skonto und sonstige Nachlässe (Kaufpreis) ab Standort des Kaufgegenstandes.

2. Der Verkäufer wird bei deutschen Käufern eine ordnungsgemäße Rechnung mit dem Netto-Kaufpreis und der offen ausgewiesenen Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe stellen. Der vorstehende Satz gilt nicht, wenn es sich um einen Verkauf handelt, der der Differenzbesteuerung nach § 25a Umsatzsteuergesetz unterliegt.

Käufer aus anderen EU-Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen vor ihrer Angebotsabgabe auf umsatzsteuerrechtlich regelbesteuerte Sachen ihre ihnen erteilte gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer dem Verkäufer schriftlich mitteilen und dabei zudem schriftlich gegenüber dem Verkäufer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nachweisen, dass die gekaufte Sache unverzüglich in einen anderen EU-Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbracht wird. Sind diese Bedingungen erfüllt, ist auf den Netto-Kaufpreis keine deutsche Umsatzsteuer zu zahlen und besteht der Kaufpreis folglich nur aus dem Netto-Kaufpreis.

Käufer aus Nicht-EU-Staaten (Drittländern) müssen auf den Kaufpreis der Sache einen Sicherheitseinbehalt in Höhe des jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Umsatzsteuersatzes an den Verkäufer bezahlen. Dieser Sicherheitseinbehalt wird dem Käufer unverzüglich erstattet, sobald gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass die gekaufte Sache die EU-Staaten verlassen hat.

Hierzu ist dem Verkäufer die Urschrift der ausgefüllten und mit einem Stempel vom Abgangsgrenzzollamt der EU versehenen Ausfuhrerklärung vorzulegen. Nach Erhalt des Formulars wird der Sicherungsbetrag unmittelbar an den Käufer erstattet. Der Anspruch auf Auszahlung des Sicherungseinbehalts ist nur mit Zustimmung des Verkäufers abtretbar.

2. Vereinbarte Nebenleistungen und vereinbarungsgemäß für den Käufer verauslagte Kosten gehen, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, zu Lasten des Käufers.

IV. Zahlung und Aufrechnung

1. Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind sofort nach Rechnungsstellung, vor Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung bargeldlos durch Vorabüberweisung an den Verkäufer zu Händen des Vermittlers fällig. Andere Zahlungsweisen bedürfen der Zustimmung der Sixt oder des Vermittlers.

2. Zahlungsanweisungen oder Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass – im Fall der Übergabe von Schecks – das Eigentum an diesen Urkunden mit der Übergabe an die Vermittler auf Sixt übergeht.

3. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf einem Anspruch aus dem Kaufvertrag beruht.

VI. Gefahrübergang, Abholung und Abnahmefrist

1. Mit der Zahlung des Kaufpreises geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Sache auf den Käufer über.

2. Der Kaufgegenstand ist vom Käufer auf dessen Kosten am Standort, der auf der B2B Plattform Sixt Car Sales, mitgeteilt wurde, abzuholen. Hierzu erhält der Käufer nach der Zahlung eine Abholvollmacht von Sixt.

3. Sofern das Fahrzeug Beklebungen oder Lackierungen zum Zwecke der Kenntlichmachung als Firmenfahrzeug, Behördenfahrzeug oder Fahrzeug anderer Organisationen aufweist, ist der Käufer verpflichtet, diese auf seine Kosten unverzüglich zu entfernen. Insbesondere ist eine Bewerbung, Verwertung oder Weiterveräußerung des Fahrzeugs erst nach erfolgter Entklebung des Fahrzeugs zulässig. Hierzu zählt auch die bildliche Einstellung in Angebotsplattformen oder Kataloge.

4. Der Käufer verpflichtet sich innerhalb von 5 Werktagen das erworbene Fahrzeug vom angegebenen Standort abzuholen. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Der Verkäufer ist berechtigt, Standgebühren, die aufgrund der Versäumung der Abholfrist anfallen, ab dem sechsten Werktag nach Zuschlag zu berechnen. Ebenso gelangen Verzugszinsen bei Zahlungsverzug ab dem sechsten Werktag ab Zuschlag in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zur Verrechnung.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß den nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seiner Verpflichtung aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer durch den Vermittler den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf verwerten.

3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers durch den Vermittler eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereinigung, Vermietung und anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung sowie seine Veränderung zulässig.

4. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil 2 dem Verkäufer oder Vermittler zu. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Zulassungsstelle schriftlich zu beantragen, dass der Fahrzeugbrief dem Vermittler ausgehändigt wird.

VIII. Rechte bei Mängeln

1. Der Verkäufer verkauft das Fahrzeug unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und nur an Unternehmer.

2. Die Bestimmungen dieser Ziffer 1 lassen Ansprüche wegen Mängeln, die Sixt arglistig verschwiegen hat oder die von einer Beschaffenheitsgarantie erfasst werden, unberührt. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetze zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.

3. Etwaige Mängelrechte, die dem Käufer gegen den Hersteller des Kaufgegenstands zustehen, bleiben unberührt.

IX. Haftung

1. Sixt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Im Übrigen haftet Sixt nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen durfte (nachfolgend wesentliche Nebenpflicht genannt), ist die Haftung von Sixt auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören, haftet Sixt nicht.

2. Rechte des Käufers bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben hiervon unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Sixt.

X. Datenschutz

Sixt verarbeitet alle im Rahmen der Geschäftsbeziehungen erhaltenen personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Abwicklung der Angebote und Kaufverträge und im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Regelungen und Hinweise zum Datenschutz sind unter dem Link www.sixtcarsales.de/Datenschutz aufrufbar.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

1. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich nicht zwingend anders vorgeschrieben, München.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt. Die Rechte des Käufers aus dem geschlossenen Kaufvertrag sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtretbar.

Stand der AGB: Mai 2024

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